Gremien
Als Genossenschaft handelt die GIMA Frankfurt nach dem Genossenschaftsgesetz und hat drei Organe: Generalversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand.
Generalversammlung
Oberstes Organ der Genossenschaft, tagt einmal im Jahr. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Aufsichtsrat
Überwacht die Geschäftsführung und berät den Vorstand.
§ 36 ff. Genossenschaftsgesetz
© WBG Frankfurt, Samuel Becker Cora Lehnert
Vorständin der Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG (WBG)
Vorsitzende des Aufsichtsrats
© BWV Matthias Henties
Vorstand des Beamten-Wohnungs-Verein Frankfurt am Main eG (BWV)
Aufsichtsratsmitglied
© Stadt Frankfurt am Main, Peter Jülich Prof. Dr. Marcus Gwechenberger
Planungsdezernent der Stadt Frankfurt
Aufsichtsratsmitglied
Vorstand
Führt die laufenden Geschäfte der Genossenschaft.