Transparenz

Vertrauen entsteht durch Offenheit. Hier stellen wir die wesentlichen Informationen über die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt am Main eG öffentlich zur Verfügung, von unseren Zielen über die handelnden Personen bis zu Mittelherkunft und Mittelverwendung.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt am Main eG (Kurzform: GIMA Frankfurt)
Rechtsform: eingetragene Genossenschaft (eG)
Sitz: Frankfurt am Main
Anschrift: Adickesallee 67–69, 60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 9592 8082
E-Mail: info@gima-frankfurt.de
Gegründet am 12. November 2021
Genossenschaftsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main, GnR 8253

2. Satzung sowie Ziele und Selbstverständnis

Die GIMA Frankfurt ist eine Anlaufstelle für sozialverträgliche und gemeinwohlorientierte Hausverkäufe. Sie vermittelt Mehrfamilienhäuser an gemeinwohlorientierte Akteure wie Wohnungsgenossenschaften, Stiftungen und die Stadt Frankfurt. Ziel ist es, Wohnraum dauerhaft dem renditegetriebenen Markt zu entziehen und Verdrängung zu verhindern. Sie berät Eigentümer:innen zu gemeinwohlorientierten Veräußerungsmodellen sowie Bewohner:innen, deren Haus verkauft werden soll.

Die vollständige Satzung stellen wir als PDF öffentlich zur Verfügung.

Vertiefung: Satzung der GIMA Frankfurt eG (PDF)

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Die GIMA Frankfurt ist nicht als gemeinnützig anerkannt.

Wir verstehen uns ausdrücklich als gemeinwohlorientierter Akteur: Wohnen und Immobilien sollten dem Wohl der Allgemeinheit und der Menschen dienen. Wir setzen uns aktiv für eine neue Wohngemeinnützigkeit ein: dafür, dass eine dem Gemeinwohl verpflichtete Bewirtschaftung von Wohnraum wieder steuerlich gefördert wird. Eine Steuerbegünstigung im Sinne der Gemeinnützigkeit (§§ 51 ff. Abgabenordnung) besteht für die GIMA gleichwohl nicht.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger:innen

Vorstand:
– Robin-Felix Mohr, Geschäftsführender Vorstand
– Arne Kilian, Vorstandsmitglied (Geschäftsführer der KEG)

Aufsichtsrat:
– Cora Lehnert, Vorsitzende des Aufsichtsrats (Vorständin der Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG, WBG)
– Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Aufsichtsratsmitglied (Planungsdezernent der Stadt Frankfurt)
– Matthias Henties, Aufsichtsratsmitglied (Vorstand des Beamten-Wohnungs-Verein Frankfurt am Main eG, BWV)

Vertiefung: Mehr zu unseren Gremien

5. Bericht über die Tätigkeiten

Die GIMA vermittelt Mehrfamilienhäuser an gemeinwohlorientierte Käufer und berät Eigentümer:innen, Hausgemeinschaften und Mieter:innengruppen.

Einen ausführlichen Bericht über die Tätigkeiten im Berichtsjahr 2025 finden Sie im Tätigkeitsbericht.

Vertiefung: Tätigkeitsbericht 2025 · Unsere Projekte

6. Personalstruktur

Die GIMA Frankfurt beschäftigt eine Person: den geschäftsführenden Vorstand mit 24 Wochenstunden (rund 0,62 Vollzeitäquivalente, bezogen auf die tarifliche Vollzeit von 39 Wochenstunden nach TVöD VKA), angestellt seit dem 28. Oktober 2022.

Alle weiteren Organmitglieder, das übrige Vorstandsmitglied sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats, sind ehrenamtlich tätig. Honorarkräfte beschäftigt die GIMA nicht.

7. Mittelherkunft

Die GIMA finanziert sich im Wesentlichen aus
– einer Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Prozent, die vom kaufenden Mitglied gezahlt wird und ausschließlich bei einem erfolgreichen Ankauf anfällt;
– der Förderung durch die Stadt Frankfurt am Main (siehe Punkt 10);
– den Geschäftsguthaben der Mitglieder (Mindestanteil 2.000 Euro je Mitglied).

Künftig kann zusätzlich eine Stundenabrechnung für die Beratung von Eigentümer:innen und Hausgemeinschaften hinzukommen, sobald das kostenfreie Beratungskontingent aufgebraucht ist.

Vertiefung: Jahresabschluss 2025: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

8. Mittelverwendung

Die Mittel entfallen vor allem auf die Personalkosten des geschäftsführenden Vorstands. In deutlich geringerem Umfang kommen laufende Verwaltungs- und Betriebskosten hinzu (unter anderem der Beitrag zum genossenschaftlichen Prüfungsverband).

Der Jahresabschluss der GIMA wird jährlich durch den gesetzlichen Prüfungsverband (Prüfungsverband deutscher Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften e.V.) geprüft und von der Generalversammlung festgestellt. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2025 sind nachfolgend im Detail einsehbar.

Vertiefung: Jahresabschluss 2025: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Die GIMA Frankfurt ist eine Genossenschaft, deren Mitglieder juristische Personen sind. Laut Satzung bringt jedes Mitglied einen Mindestanteil von 2.000 Euro in die Genossenschaft ein. Die Genossenschaft gehört allen Mitgliedern zu gleichen Teilen; in der Generalversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung.

Darüber hinaus bestehen keine gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen an oder von Dritten.

Vertiefung: Unsere Mitglieder

10. Zuwendungen über zehn Prozent der Jahreseinnahmen

Zuwendungen, die mehr als zehn Prozent der Jahreseinnahmen ausmachen, erhält die GIMA von der Stadt Frankfurt am Main. Die Förderung beruht auf Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung und ist über das städtische Parlamentsinformationssystem (PARLIS) öffentlich nachvollziehbar:

– Etatantrag E 39 (2023): 45.000 Euro zur Unterstützung des gemeinsamen Hauskaufs durch Mieter*innen, beschlossen am 20.07.2023.
– Etatantrag E 68 (2024): 90.000 Euro zum Ausbau der Beratungstätigkeit der GIMA, beschlossen am 11.07.2024.

Über die Ausführung dieser Mittel berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung. Die zugehörigen Dokumente sind unten verlinkt.

Vertiefung: Etatantrag E 39 (2023, 45.000 €) · Bericht des Magistrats B 44 (2024) · Etatantrag E 68 (2024, 90.000 €) · Bericht des Magistrats B 397 (2024) · Bericht des Magistrats B 212 (2026)

Stand: 10.07.2026