FAQ & Wissen
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die GIMA und den sozialverträglichen Verkauf, dazu Hintergrundwissen zu Rechtsformen, Mietrecht und Finanzierung sowie sorgfältig ausgewählte weiterführende Quellen.
Häufige Fragen
Was ist die GIMA Frankfurt?
Ist die GIMA ein Makler?
In welcher Region ist die GIMA aktiv?
Wie finanziert sich die GIMA?
Für Eigentümer:innen
Was bedeutet sozialverträglicher Verkauf?
Bekomme ich weniger Geld als bei einem Verkauf an einen normalen Investor?
Was kostet mich als Eigentümer:in die Vermittlung?
Wie lange dauert der Verkaufsprozess?
Wie läuft eine Vermittlung typischerweise ab?
Für Mieter:innen & Hausgemeinschaften
Unser Haus wird verkauft: Was können wir tun?
Was passiert mit unseren Mietverträgen, wenn das Haus verkauft wird?
Können wir als Mieter:innen unser Haus selbst kaufen?
Was kostet die Beratung für Hausgemeinschaften?
Für Wohnungsunternehmen
Wer kann Mitglied der GIMA werden?
Welche Verpflichtungen gehe ich als Mitglied ein?
Wie werden Immobilien an Mitglieder vermittelt?
Wissensthemen
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Verkaufen, vererben, bewerten
Alternativen zum vollständigen Verkauf
Nicht immer muss ein Haus komplett und sofort verkauft werden. Über das Erbbaurecht etwa bleibt das Grundstück im Eigentum einer Stiftung oder Kommune, während das Gebäude genutzt und bewirtschaftet wird, der Boden wird dauerhaft dem Spekulationsmarkt entzogen.
Weitere Wege sind Nießbrauch und Wohnrecht (Sie übertragen das Eigentum, behalten aber ein lebenslanges Nutzungs- oder Wohnrecht), die Leibrente (Verkauf gegen regelmäßige Zahlungen statt Einmalbetrag) sowie die Schenkung oder Zustiftung an eine gemeinnützige Stiftung, was steuerliche Vorteile bringen kann.
Welcher Weg zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Lebenssituation, steuerlichen Fragen und dem Haus ab. Die GIMA berät Sie neutral und ergebnisoffen.
Vertiefung: Wege des Verkaufs · Wohnprojekte-Portal (Stiftung trias)
Wie die GIMA den Wert eines Hauses ermittelt
Die GIMA führt für jedes Haus eine sorgfältige Bestandserfassung und eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung durch. Bei Mietshäusern steht dabei der Ertragswert im Vordergrund: Aus den nachhaltig erzielbaren Mieten, den Bewirtschaftungskosten und der Restnutzungsdauer wird ein tragfähiger Wert abgeleitet, nach den Grundsätzen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Anders als bei einem auf Höchstpreis ausgerichteten Makler geht es uns um einen fairen, für beide Seiten tragbaren Preis: hoch genug für die verkaufende Seite, tragfähig genug, dass die bezahlbaren Mieten erhalten bleiben können.
Vertiefung: Beratungsgespräch vereinbaren
Geerbtes Haus: gemeinsam eine gute Lösung finden
Wird ein Mietshaus vererbt, steht eine Erbengemeinschaft oft vor schwierigen Fragen: halten, verkaufen, einzelne Erb:innen auszahlen? Nicht selten verfolgen die Beteiligten unterschiedliche Ziele und der Verkauf an den Höchstbietenden erscheint als der einfachste Weg, sich zu einigen.
Die GIMA bietet hier eine Alternative: Wir moderieren zwischen den Beteiligten und zeigen, wie sich ein sozialverträglicher Verkauf mit einer fairen Auszahlung aller Erb:innen verbinden lässt. So bleibt das Haus in guter Nutzung, ohne dass jemand in der Erbengemeinschaft benachteiligt wird.
Bei rechtlich oder steuerlich komplexen Fällen arbeiten wir mit fachkundiger Beratung zusammen.
Vertiefung: Für Eigentümer:innen · Beratungsgespräch vereinbaren
Wer kauft? Gemeinwohlorientierte Modelle
Wohnungsgenossenschaften: gemeinsam Eigentum sichern
Eine Wohnungsgenossenschaft gehört ihren Mitgliedern und wirtschaftet für deren Wohl, nicht für externe Anleger. Wer eine Wohnung bezieht, wird Mitglied, zeichnet Genossenschaftsanteile und erhält im Gegenzug ein dauerhaftes Wohn- und Mitbestimmungsrecht.
Weil eine Genossenschaft ihre Häuser in aller Regel nicht wieder verkauft, ist Wohnraum hier langfristig gebunden und vor Spekulation geschützt. Überschüsse fließen in Instandhaltung und bezahlbare Mieten, nicht in Ausschüttungen.
Ein Teil der GIMA-Mitglieder sind solche Genossenschaften, von jungen Ein-Haus-Projekten bis zu großen Traditionsgenossenschaften.
Vertiefung: Für Wohnungsunternehmen · GIMA Berlin: Genossenschaften
Boden- und Immobilienstiftungen: Wohnraum dauerhaft binden
Stiftungen können Grund und Boden dauerhaft einer gemeinnützigen Zweckbindung unterstellen. Einmal ins Stiftungsvermögen überführt, ist eine Immobilie dem Markt praktisch entzogen, sie kann nicht mehr renditeorientiert weiterverkauft werden.
Für Eigentümer:innen ist die Schenkung oder der Verkauf an eine Stiftung auch aus steuerlicher Sicht interessant. Für Mieter:innen bedeutet es maximale Sicherheit, weil der gemeinnützige Zweck rechtlich verankert ist.
Bekannte Beispiele sind die Stiftung trias und verwandte Boden- und Immobilienstiftungen, mit deren Idee die GIMA eng verbunden ist.
Vertiefung: Stiftung trias · Gemeinwohl bauen – praktisch
Ein-Haus-Modelle: wenn eine eigene Rechtsform sinnvoll ist
Manchmal ist für ein einzelnes Haus eine eigene Rechtsform sinnvoll, etwa eine Ein-Haus-Genossenschaft oder eine Ein-Haus-GmbH. Die Bewohner:innen organisieren sich selbst und übernehmen gemeinsam Verantwortung für ihr Gebäude.
Solche Modelle geben einer Hausgemeinschaft größtmögliche Selbstbestimmung, erfordern aber auch Engagement und eine tragfähige Finanzierung. Die GIMA hilft einzuschätzen, ob ein Ein-Haus-Modell zu Ihrer Situation passt, und begleitet die Gründung.
Vertiefung: Für Hausgemeinschaften · Wohnprojekte-Portal: Rechtsformen
Das Mietshäuser Syndikat: Solidarverbund gegen den Wiederverkauf
Das Mietshäuser Syndikat ist ein solidarischer Verbund selbstorganisierter Hausprojekte, entstanden in den 1980er Jahren. Bundesweit sind auf diese Weise bereits mehrere hundert Projekte realisiert worden.
Das Besondere: Über eine durchdachte Beteiligungskonstruktion (einen sogenannten „Asset-Lock“) wird sichergestellt, dass die Häuser dem Markt dauerhaft entzogen bleiben und nicht wieder privatisiert werden können. Neue Projekte werden solidarisch von den bestehenden mitgetragen.
Vertiefung: Mietshäuser Syndikat
Kommunale Wohnungsunternehmen als Partner
Neben Genossenschaften und Stiftungen können auch kommunale Wohnungsunternehmen Häuser dauerhaft dem Spekulationsmarkt entziehen. Als Unternehmen der öffentlichen Hand sind sie dem Gemeinwohl verpflichtet und sichern bezahlbaren Wohnraum langfristig.
In vielen Städten, auch in Frankfurt, übernehmen kommunale Gesellschaften gezielt Bestandsgebäude, um soziale Durchmischung und Milieuschutz zu erhalten. Die GIMA bezieht solche Partner dort ein, wo sie die passende Lösung für ein Haus sind.
Vertiefung: GIMA Berlin: Kommunale Wohnungsunternehmen
Rechtliches & Sanierung
„Kauf bricht Miete nicht“: was beim Eigentümerwechsel mit den Mietverträgen passiert
Beim Verkauf eines Mietshauses bleiben bestehende Mietverhältnisse unangetastet. Nach § 566 BGB tritt die Käuferpartei automatisch in alle laufenden Verträge ein, im Volksmund „Kauf bricht Miete nicht“. Für Mieter:innen ändert sich zunächst nichts: Vertrag, Miethöhe, Kündigungsschutz und Kaution gelten unverändert weiter, es wechselt lediglich die Vermieterseite.
Genau hier setzt die GIMA an: Wer an einen renditegetriebenen Investor verkauft, kann kaum steuern, was danach mit den Mietparteien geschieht, etwa durch Modernisierungsumlagen oder Eigenbedarfskündigungen. Vermitteln wir dagegen an ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen, ist der Erhalt bezahlbarer Mieten Teil des Selbstverständnisses der Käuferseite.
Vertiefung: Deutscher Mieterbund · GIMA Berlin: Mietrecht
Vorkaufsrecht: kommunales Vorkaufsrecht & Mietervorkaufsrecht
In bestimmten Gebieten, etwa in sozialen Erhaltungssatzungsgebieten („Milieuschutz“), hat die Kommune ein Vorkaufsrecht: Sie kann beim Verkauf eines Hauses zu den vereinbarten Konditionen selbst eintreten oder das Recht zugunsten eines gemeinwohlorientierten Dritten ausüben.
Daneben gibt es das Mietervorkaufsrecht, etwa bei der Umwandlung in Wohnungseigentum. Diese Instrumente sind wichtige Hebel gegen Verdrängung, ihre Anwendung ist jedoch an enge rechtliche Voraussetzungen geknüpft.
Vertiefung: GIMA Berlin: Vorkaufsrecht
Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) & energetische Sanierung
Der Gebäudesektor verursacht einen erheblichen Teil der Treibhausgas-Emissionen. Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) macht daher Vorgaben zu Heizung, Dämmung und dem Einsatz erneuerbarer Energien, Anforderungen, die beim Kauf eines Bestandshauses von Anfang an mitgedacht werden müssen.
Für gemeinwohlorientierte Käufer ist energetische Sanierung kein reiner Kostenfaktor, sondern Teil der Verantwortung: Sie senkt langfristig die Nebenkosten der Mieter:innen und macht das Gebäude zukunftsfähig. Entscheidend ist, die Sanierung sozialverträglich zu gestalten, ohne Verdrängung durch überzogene Modernisierungsumlagen.
Für die Finanzierung stehen Förderprogramme von KfW und BAFA bereit.
Vertiefung: KfW: Förderung Sanierung · Gemeinwohl bauen – praktisch
Weiterführende Quellen
Ausgewählte Plattformen, Beratungsstellen und Partner, bei denen Sie tiefer einsteigen können.
Plattformen & Wissensportale
- Wohnprojekte-Portal (Stiftung trias) Umfangreiches Wissensportal zu Gruppenprozessen, Recht, Finanzierung und Bauen, mit Publikationen, Videos und Vorlagen. Ideal für Hausgemeinschaften, die sich organisieren wollen.
- Gemeinwohl bauen – praktisch Praxisplattform mit Muster-Verträgen, Checklisten und Leitfäden für Planung, Bau und Betrieb gemeinwohlorientierter Immobilienprojekte.
- GIMA Berlin-Brandenburg: Wissen Wissensbereich unserer Berliner Schwesterorganisation mit ausführlichen Beiträgen zu Rechtsformen, Mietrecht und Finanzierung.
Beratung & Interessenvertretung
- Deutscher Mieterbund Bundesweite Interessenvertretung der Mieter:innen mit Beratung und verständlichen Informationen zum Mietrecht.
Finanzierung & Förderung
- GLS Bank Unsere Hausbank und eine sozial-ökologische Bank, die unter anderem KfW-Förderkredite durchleitet und sich gezielt für soziale und ökologische Immobilienprojekte engagiert.
- KfW Bankengruppe Förderbank des Bundes mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen für Wohneigentum und energetische Sanierung.
Modelle & Netzwerke
- Mietshäuser Syndikat Solidarischer Verbund selbstorganisierter Hausprojekte, der Immobilien dauerhaft dem Markt entzieht.
- Stiftung trias Gemeinnützige Stiftung für Boden, Ökologie und Wohnen, Vorreiterin bei Erbbaurecht und gemeinschaftlichem Eigentum.
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